Der Landschaftsbau ist ein Wirtschaftszweig, der mit einem Fuß (noch) im Gartenbau verankert ist, mit dem anderen in der Bauwirtschaft. Jahrzehntelang basierte die Lehre an Fach- und Hochschulen auf einer betriebswirtschaftlichen Systematik und Begrifflichkeit, die dem Agrarbereich entstammte. Generationen von Studierenden des Gartenbaus und damit auch des Landschaftsbaus wurden in die Terminologie des „HLBS-Heftes Nr. 14“ eingeweiht. Auch die Kontenpläne für die Landwirtschaft wurden in ihren Grundstrukturen übernommen und nur geringfügig angepasst. Verdienstvoll ist auf jeden Fall die so gewonnene, sprachliche Klarheit zwischen allen Beteiligten. Auch der gärtnerische Betriebsvergleich des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau ZBG arbeitet mit diesen Begriffen und ihren Definitionen. Der professionell betriebene Landschaftsbau sollte stattdessen aber die baubetriebliche Systematik der KLR Bau verwenden.
HLBS ist die Abkürzung des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen. Heft 14 trägt den Titel „Betriebswirtschaftliche Begriffe für die landwirtschaftliche Buchführung und Beratung“ und liegt mittlerweile in der 8. Auflage von 2007 vor.