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Mittellohn

Für die Angebotskalkulation im Bauwesen stellen die Lohnkosten einen gewichtigen Faktor dar. Sie setzen sich aus mehreren Kostenelementen zusammen. Aufeinander aufbauend werden in den Vergabehandbüchern der öffentlichen Hand folgende Begriffe verwendet und definiert:

1. Mittellohn ML

2. Kalkulationslohn KL

3. Verrechnungslohn VL

So wird wird der Mittellohn im sog. „ergänzenden Formblatt Preis“ (EFB Preis 221) aus dem Vergabehandbuch Bund 2017 angesprochen:

 Bei der Ermittlung von Lohnkosten und Verrechnungssätzen verwenden die Programme von ZieglerControl diese Begriffe, auch wenn sie nicht ganz glücklich gewählt sind. Schließlich sind auch der Kalkulationslohn KL und der Verrechnungslohn VL Mittelwerte von Löhnen. So finden sich in Literatur und Praxis verschiedene andere Mittellohn-Definitionen (siehe unten).

 

Auch die Mittellohnberechnung nach dem EFB-Blatt ist nicht eindeutig festgelegt und kann unterschiedlich interpretiert werden. Ausgangspunkt der Kalkulation von Lohnkosten im Rahmen der Preisfindung für betriebliche Leistungen sind immer die vereinbarten Löhne (Grundlohn oder Tariflohn). Hinzu kommen Zulagen, wie etwa Jahressonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Bei den gewerblichen Mitarbeitern handelt es sich um Vergütungen, die auf eine Stunde bezogen sind. Mittellöhne können berechnet werden als (gewogener) Durchschnitt

  • aller Mitarbeiter im ausführenden Bereich (Betriebsmittellohn),
  • aller Mitarbeiter eines Arbeitsbereichs oder Profitcenters (Bereichsmittellohn),
  • einer Arbeitskolonne bzw. der für ein Projekt eingesetzten Personen.

Einen etwas anderen Rechengang erfordert es, wenn auch Angestellte oder Auszubildende produktiv tätig werden und in den Mittellohn einbezogen werden sollen. In beiden Fällen liegt eine monatliche Vergütung vor. Sie muss dividiert werden durch die bezahlten Stunden, um in den Mittellohn einbezogen zu werden. Es steht dem Betrieb frei, die Auszubildenden generell den Gemeinkosten zuzurechnen. Arbeitsbereiche ohne eigene Auszubildende werden dadurch allerdings bei den üblichen Umlageschlüsseln nicht verursachungsgerecht belastet.

 

Nicht eindeutig gehandhabt wird das Einkalkulieren der Lohnnebenkosten. Anders als der Begriff umgangssprachlich genutzt wird, sprechen wir hier einen eng definierten Kostenfaktor an: Auslösungen (Verpflegungsmehraufwand), Übernachtungs-, Fahrgelder und Wegezeiten für entfernte („Montage“-) Baustellen.

 

Verbreitet findet man in der Literatur und in Softwarelösungen, dass auch Werkzeuge und Kleingeräte in den Mittellohn eingerechnet werden sollen. Das setzt allerdings voraus, dass solche Kosten nicht zusätzlich über Gemeinkostenzuschläge zugeschlagen werden. Abschreibung, Instandhaltung, kalkulatorische Zinsen, Werkstattkosten sind typische Kostenfaktoren, die oft doppelt in Ansatz gebracht werden. Die von ZieglerControl in ihren Programmen berechneten Mittellöhne lassen diese Kosten wegen der Abgrenzungsprobleme grundsätzlich unberücksichtigt.

 

Was jeweils in den genannten Mittellohn einbezogen ist, ist also klärungsbedürftig. In der bauwirtschaftlichen Fachliteratur haben sich dafür Abkürzungen durchgesetzt, die sich aus einer Buchstabenkombination ergeben:

 

A = Arbeiter

S = Soziallöhne + Sozialkosten

L = Lohnnebenkosten

Z = Zuschläge (für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn)

 

Ein Mittellohn ASL entspricht dem Kalkulationslohn, wie er auch im EFB-Blatt Preis genannt werden muss. Nimmt man die Zuschläge (ASLZ) hinzu, spricht man vom Verrechnungslohn oder auch Stundenverrechnungspreis.