Sucht man den Begriff im Gabler Wirtschaftslexikon, so findet man dort lediglich „Allgemeine Geschäftsunkosten“ mit der Beschreibung als „ungenaue und veraltete Bezeichnung für Verwaltungsgemeinkosten“. Unkosten ist natürlich eine unverzeihliche Wortschöpfung aus dem Munde ökonomischer Laien. „Allgemeine Geschäftskosten“ ist dagegen ein allgemein anerkannter, branchenspezifischer Ausdruck aus der Bauwirtschaft.
Woher kommt der Begriff?
Er geht zurück auf die Baupreisverordnung vom 06.03.1972, einer Neuauflage der Baupreisverordnung aus dem Jahr 1939. Darin ging es vor allem darum, die Kalkulation von Baumaßnahmen mit überwiegend öffentlicher Finanzierung überprüfen zu können. Voraussetzung dafür ist eine einheitliche Systematik und Terminologie.
Als Anlage zur Baupreisverordnung wurden deshalb „Leitsätze für die Ermittlung von Preisen für Bauleistungen auf Grund von Selbstkosten (LSP-Bau)“ veröffentlicht. Darin wird eine Gliederung der Vorkalkulationen vorgegeben, wonach die Gemeinkosten zu untergliedern seien nach
- Gemeinkosten der Baustelle und
- Allgemeinen Geschäftskosten.
Die Baupreisverordnung samt LSP-Bau wurde zwar in 1999 aufgehoben, die darin definierten Begriffe leben aber weiter in der KLR Bau, den Vergabehandbüchern von Bund und Ländern und den darin vorgegebenen „EFB-Blättern“ zum Nachweis der Kalkulationsgrundlagen. Und das ist auch der Grund, weshalb Branchensoftware für den Baubereich und damit auch für den Landschaftsbau diesen Begriff verwendet. Ansonsten sind "Allgemeine Geschäftskosten" in der allgemeinen wie auch in der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebswirtschaftslehre nicht gebräuchlich.
Die Plankostenrechnung in den OTB-K-Programmen führt in 7 Schritten von der Definition von Arbeitsbereichen und Festlegung der Kalkulationsverfahren über die Datenerfassung bis hin zur Ermittlung von Zuschlags- und Verrechnungssätzen. Für die Abgrenzung und Verteilung der Allgemeinen Geschäftskosten erfolgt in Schritt 4 und 5. Zum besseren Verständnis die nachstehende Schematik.
Das Schlüsselproblem
In den Wirtschaftszweigen mit Bauleistungen herrscht Auftragsfertigung vor. Darunter versteht man eine individuelle, unmittelbar auf Einzelkunden ausgerichtete Güterproduktion. Bei der Findung von Angebotspreisen bedient man sich hierbei in erster Linie einer Vollkostenrechnung. Mehr zu den unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Preiskalkulation finden Sie >>>hier.
Ein wesentlicher Schwachpunkt jeder Vollkostenrechnung ist das Problem des „gerechten“ Schlüssels für die Verteilung der Allgemeinen Geschäftskosten auf die Leistungsbereiche. Vielfach werden lediglich die Umsatz- bzw. Leistungsanteile der Arbeitsbereiche als Umlageschlüssel verwandt. Dahinter steht die Überlegung, dass vor allem die Kunden und ihre Aufträge die allgemeine Verwaltung beschäftigen und Kapazitäten beanspruchen. Nicht weniger interne Bürokratie erfordert aber das eingesetzte Personal. Da liegt es nahe, auch dieses in der AGK-Umlage zu berücksichtigen. Die Plankostenrechnung mit den OTB-K-Programmen bieten sowohl einen leistungs- als auch einen personalkostenbezogenen Schlüssel an und zusätzlich einen gemischten Schlüssel aus beiden Kriterien.
Führt das auf diesen Wegen rein rechnerisch ermittelte Ergebnis zu keinen marktgerechten Zuschlagssätzen und Verrechnungslöhnen, so kann die Verteilung der AGK auch angepasst werden, um das Tragfähigkeitsprinzip bei der Kostenrechnung umzusetzen.
Dazu ein Ausschnitt aus der Plankostentabelle von OTB-KL.