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Arbeitszeit

Mit Arbeitszeit verbinden sich unterschiedliche Vorstellungen, je nachdem, aus welcher Perspektive sie betrachtet wird:

  • Der Arbeitnehmer sieht in erster Linie seine zeitliche Bindung durch eine abhängige Beschäftigung und bewertet sie nach der damit verbundenen
    - körperlichen und psychischen Belastung
    - Befriedigung durch die Art der Tätigkeit
    - Vergütung
    - sozialen Kontakte
    - Einengung der persönlichen Freiräume
  • Der Arbeitgeber sieht in erster Linie den Produktionsfaktor Arbeit und neben den qualitativen und sozialen Aspekten ist die verfügbare Arbeitszeit eine Größe, die maßgeblich in die Kosten- und Leistungsrechnung eingeht.
  • Der Gesetzgeber versucht, mit arbeitsrechtlichen Regelungen ein Interessengleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber herzustellen.

Hier soll vor allem die Kostenfrage aus Arbeitgebersicht durchleuchtet werden. Bei der Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen mit OTB-P wird die Arbeitszeit in dreifacher Abstufung verrechnet, was vor allem für die gewerblichen Arbeitnehmer mit ihrer Stundenlohn-Vergütung von Bedeutung ist.

  • Kosten der vergüteten Stunde (€/AKhverg)
  • Kosten der Präsenzstunde (€/AKhpräs)
  • Kosten der Produktivstunde (€/AKhprod)

AKh steht für die Arbeitsstunde einer vollen Arbeitskraft. Nachstehend ein Auszug aus der Tabelle zur Ermittlung der Lohnzusatzkosten, wobei es zunächst um die Erfassung der vergüteten und nicht vergüteten Ausfalltage geht. Nur die vergüteten sind mit Zahlungen und Kosten verbunden, beide Formen von Arbeitsausfall verringern aber die verfügbare Arbeitszeit und verteuern die Verrechnungssätze.

Bei der Kalkulation der stundenbezogenen Lohnkosten kommt es darauf an, die bezahlten Ausfalltage in die Kalkulationslöhne einzurechnen. Dazu addiert man zu den Grundlöhnen die sog. Soziallöhne. Daraus ergeben sich die Kosten für die Zeit, zu denen der Beschäftigte dem Unternehmen zur Verfügung steht. Im obigen Beispiel wird der Unterschied zwischen vergüteten Tagen und Arbeitstagen deutlich.

 

Für eine differenzierte Kalkulation von Leistungen ist zusätzlich zu beachten, dass die so ermittelten Präsenztage nicht gleichbedeutend mit produktiver Arbeitszeit ist. Für Baugewerbe, Handwerk und Landschaftsbau mit ihren wechselnden Einsatzorten sind Wege- und Rüstzeiten ein wichtiger Kostenfaktor. Es bietet sich an, auch diese Zeiten in einen Zuschlag zum vereinbarten Stundenlohn umzurechnen.

Die Unterscheidung zwischen Präsenz- und Produktivstunden ist auch für die Nachkalkulation und das Projektcontrolling von Bedeutung. Während man bei einer differenzierten, positionsweisen Vorkalkulation vielfach Zeitwerte veranschlagt, bei denen die Wege- und Rüstzeiten außen vor bleiben, denkt man beim Projektcontrolling eher an die gesamte eingesetzte Arbeitzeit. Wenn man dann von "Baustellenstunden" spricht, muss klar sein, ob das die Stunden sind, zu denen wirklich gearbeitet wird oder ob man eher eine ganztägige Betrachtungsweise verfolgt. Im Programm OTB-C wird dies abgefragt und der Kalkulationslohn wird daraufhin mit oder ohne den Zuschlag für Wege- und Rüstzeiten eingespielt.

 

Dem Problem der Wege- und Rüstzeiten in Kalkulation und Projektcontrolling ist ein eigener Blog-Beitrag gewidmet. >>>mehr


Die Bemühungen um Work-Life-Balance bei den Beschäftigten verfolgen sehr unterschiedliche Ansätze. Neben diversen Benefits und monetären Anreizsystemen verspricht die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle eine besondere Attraktivität von Arbeitgebern. Die betriebliche Umstellung auf eine 4-Tage-Woche scheint in diesem Rahmen sehr wirkungsvoll zu sein und verhilft den Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil beim Recruiting angesichts des vorherrschenden Fachkräftemangels.

 

Über die Umsetzung habe ich mir >>>hier eigene Gedanken gemacht.