Sowohl in meinen betriebswirtschaftlichen Kennzahlenvergleichen als auch in der Kostenrechnung verwende ich den Begriff "kalkulatorische Löhne". Was steckt dahinter und wie gehe ich damit um?
Definition
Laut Gabler Wirtschaftslexikon versteht man unter dem kalkulatorischen Unternehmerlohn "Zusatzkosten, mit der das Entgelt für die leitende Tätigkeit der Unternehmer, die ohne feste Entlohnung sind (z.B. bei Einzelkaufleuten und Gesellschafter-Geschäftsführern in Personengesellschaften) erfasst werden soll." Unter Zusatzkosten versteht man dabei "Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand gegenübersteht."
Allgemeiner gefasst müssten auch weitere unentgeltliche Arbeitsleistungen, wie sie in Familienbetrieben üblich sind, gleichermaßen als Zusatzkosten erfasst werden.
Verwendung in Kennzahlenvergleichen
Will man die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen miteinander vergleichen, so müssen solche kalkulatorischen Löhne zum gebuchten Personalaufwand hinzugezählt werden, um die Vergleichbarkeit mit Kapitalgesellschaften herzustellen. Nun ist aber die angemessene Höhe dieser Lohnansätze diskutabel. Anstelle eines individuellen Vergütungs"wunsches" zieht man sinnvollerweise standardisierte Größen heran. Im Bereich der Agrarberichterstattung wird ein bewährtes Verfahren genutzt, das sich aus einer Grundvergütung und einem umsatzabhängigen Betriebsleiterszuschlag zusammensetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht alljährlich fortgeschriebene Lohnansätze mit eigenen Ansätzen für den Gartenbau, die ich auch bei meinen Betriebsvergleichen mittels den Tabellen von OTB-BA verwende.
Verwendung in der Kostenrechnung
Anders ist die Fragestellung im Rahmen einer Kosten- oder Plankostenrechnung. Hier gilt es vor allem, die individuellen Ansprüche der nicht vergüteten Personen bei den Personalkosten zu berücksichtigen. Ein erster Maßstab können die durchschnittlichen Privatentnahmen eines Einzelunternehmers sein, soweit sie seinen Anspruch an den Lebensstandard wiederspiegeln. Gegenüber einer angemessenen Vergütung können die Privatentnahmen aber
- überhöht sein, wenn man "über seine Verhältnisse lebt" und dem Unternehmen zu viel Kapital entzieht, oder
- unzureichend sein, wenn nicht ausreichend Sorge getragen wird für die Altersversorgung und Absicherung gegen persönliche Risiken wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.
Für meine Plankostenrechnung mit OTB-P musste die individuelle Vergütung der Unternehmensführung präziser erfasst werden. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50% Anteil am Stammkapital im Grundsatz keine Sozialversicherungspflicht besteht. Es kann aber sein, dass diese freiwillig sozialversichert sind. Im letzteren Fall kann man die Person als Angestellten führen, andernfalls als kalkulatorischen Löhner. Gleiches gilt für Vergütungen oberhalb der Beitragsbemesssungsgrenzen. Bei der Erfassung der Angestellten in der Personaltabelle von OTB-P wird jeweils abgefragt, ob es sich um "Kalkulatorische Löhner" oder "Angestellte" handelt. Im letzteren Fall wird der pauschale Zuschlag für die Sozialkosten auf die Vergütung aufgeschlagen.